So startet 2021 gut – „90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler zahlen ab dem 01.01.21 keinen Solidaritätszuschlag mehr“, berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.
Denn: Ursprünglich sollte der Soli nur befristet für ein Jahr erhoben werden, um die Mehrbelastungen aus dem Golf-Konflikt und vor allem die Kosten der Einheit finanzieren zu können. „Es ist überfällig, dass diese Abgabe endlich endet“, freut sich Susanne Mittag über die Entlastung.
Doch es drängt sich natürlich auch die Frage auf: Warum fällt der Soli nicht für alle weg? „Der Solidaritätszuschlag belastet gerade mittlere Einkommen, die dringend steuerlich entlastet werden müssen – vor allem in der Corona-Pandemie“, ist Susanne Mittag überzeugt. Diese Entlastung für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler kostet den Bund über 10 Milliarden Euro. Ein vollständiger Verzicht – also die Abschaffung für die restlichen 10 Prozent – würde weitere 10 Milliarden Euro kosten. „Die SPD ist nicht abgeneigt, den Solidaritätszuschlag komplett abzuschaffen, doch nur, wenn es eine weitreichende Steuerreform gibt. Mit einer solchen Reform müssen wir an den Spitzensteuersatz ran“, meint Susanne Mittag und ergänzt: „So lange das nicht erfolgt, streichen wir den Soli erst einmal für 90 Prozent.“
Ganz konkret erfolgt der Wegfall des Soli so: Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wurde von 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro kein Soli mehr zu zahlen ist. An die ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Diese verhindert, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.