Einführung der Brückenteilzeit beschlossen

Gute Nachricht, vor allem für Frauen: Das Bundeskabinett hat am 13. Juni dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können.

Bundesminister Hubertus Heil erklärte dazu: „Arbeitszeit, die zum Leben passt – das ist für immer mehr Menschen ein entscheidender Wert und für mich ein wesentliches Ziel. Der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ist dabei ein großer Schritt. Denn er baut Brücken zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Er lässt vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen, sondern ebnet ihnen den Weg zurück in die vorherige Arbeitszeit. Damit ist die Brückenteilzeit auch ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen.“

Ausführliche Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.